Prävention statt Intervention

Helfen und unterstützen gelingt uns!

Ja- und Neinsagen können, Persönlichkeitsstärke entwickeln und weiter aufbauen sind zentrale Aspekte der Prävention. Unsere Schüler und Schülerinnen sollen mithilfe unserer Projektangebote Lebenskompetenzen erwerben, um Konflikte angemessen und kompetent zu bewältigen.

Hier setzen altersgerecht und auf verschiedene Jahrgangsstufen verteilt unsere Konzepte im Rahmen der Zivilcourage, der Medienerziehung, der Persönlichkeitsentwicklung, der Konfliktbewältigung und der Suchtprävention an.

Klassenrat

Seit einigen Jahren findet in der 5. bis 7. Jahrgangsstufe wöchentlich, falls Gesprächsbedarf besteht, ein so genannter Klassenrat statt.
Im Rahmen dieser Stunde nehmen Schülerinnen und Schüler die Bewältigung ihrer Probleme selbst in die Hand. Nach festgelegten Ablaufregeln und auch Gesprächsregeln werden Probleme, die innerhalb der Klasse auftauchen, benannt und in der Klasse besprochen. Ohne die Moderation durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer lösen die Schülerinnen und Schüler im besten Fall selbstständig ihre Anfragen und Konflikte. Der Klassenrat ermöglicht es, früh demokratische Spielregeln einzuüben. Grundlage der Gesprächs- und Verhaltensregeln ist eine Schulvereinbarung. Die Eltern und Schülerinnen und Schüler unserer 5. Klassen stimmen durch ihre Unterschrift dieser Schulvereinbarung zu. 

Suchtprävention

Im Rahmen der Suchtpräventionswoche, die jedes Jahr in der letzten Woche vor den Sommerferien stattfindet, werden in Form von altersgemäßen und jahrgangsspezifischen Projekten ganz unterschiedliche Themen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet

Themenübersicht (Beispiel)

Klassen 5 und 6
Thema: Stärkung der Lebenskompetenz mit Hilfe des IPSY-Programms (Information + Psychosoziale Kompetenz = Schutz)

Klasse 7
Thema: Prävention gegen Essstörungen mit Hilfe des Mai Step-Programms

Klasse 8
Besuch der Beratungsstelle der Caritas Wittlich (Thema: Entstehung einer Suchtproblematik)

Klasse 9
KlarSicht-Parcours zu Alkohol und Tabak

Klasse 10
Projekt zu Thema illegale Drogen

Klasse 11
Thema: illegale Drogen
Gespräch mit Patienten von der Altburg Nähe Daun

Klasse 12
Thema: Drogen im Straßenverkehr
Referenten der Wittlicher Polizei arbeiten mit Schülerinnen und Schülern zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“

Ein langer Streit beweist, dass beide Seiten Unrecht haben. 

 Voltaire

Streitschlichtung

Streitschlichtung, auch Mediation genannt, ist ein Verfahren, bei dem Konfliktparteien mithilfe eines Mediators ihren Streit selbst klären und den eventuellen Schaden einvernehmlich regulieren. Der Konfliktausgang hat für beide nur positive Auswirkungen; es gibt keinen Verlierer.
 Damit dies gelingt, ist es wichtig, dass beide Parteien sich offen gegenübertreten und über ihre Befindlichkeiten austauschen. 

Wer lässt sich ausbilden und wie geschieht diese Ausbildung?

Die Ausbildung findet in etwa acht zwei- bis dreistündigen Blöcken am Nachmittag statt; in Ausnahmefällen gibt es auch einmal am Vormittag eine Doppelstunde unterrichtsfrei.
Die jeweils aktuellen Streitschlichter sind leicht zu finden: Ihr Foto hängt für alle gut sichtbar im Flur rechts neben der Tür zum Sekretariat sowie im Atrium links neben der Tür zum Streitschlichterraum (R. 23). 

Wo, wann und wie findet Schlichtung statt?

Wenn Schülerinnen und Schüler Streit haben, den sie alleine nicht beheben können oder möchten, sind sie jederzeit eingeladen, sich an einen der Streitschlichter ihres Vertrauens zu wenden. Dieser wird dann in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrern eine Schulstunde festsetzen, in der die Schlichtung vonstattengehen kann. Dazu gibt es einen speziellen Raum (R23), in dem Ruhe, Vertraulichkeit und Diskretion gewahrt sind. Jede Konfliktpartei kann sich von einem Schlichter begleiten lassen, es ist aber auch möglich, dass ein Mediator das Verfahren allein durchführt.
 Die Schlichtung erfolgt nach festen Regeln, die den Kontrahenten zu Beginn erläutert werden und denen alle zustimmen müssen. Am Schluss steht eine Vereinbarung, die die Konfliktparteien selbst gefunden haben und an deren Umsetzung sie sich per schriftlichem Vertrag binden. Die Mediatoren vergewissern sich nach einiger Zeit bei ihnen noch einmal, ob der Konflikt beigelegt worden ist.