Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/22

Ende Januar wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das kommende Schuljahr 2021/22 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.
Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hinweise auf die vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Schulträger weiterführender Schulen weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am Montag, den 15. März 2021, endet. Alle Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schüler, welche die kostenfreie Ausleihe beantragen möchten, müssen daher den Antrag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei der jeweiligen Schule einreichen.
Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März 2021 eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei Schulwechsel, angenommen werden.

Ansprechpartner:
Frau Schmitz, Tel.: 06571/14-2341, E-Mail: Schulbuchausleihe@Bernkastel-Wittlich.de
Frau Schwarz, Tel.: 06571/14-2435, E-Mail: Schulbuchausleihe@Bernkastel-Wittlich.de

Weitere Informationen unter:
www.bernkastel-wittlich.de > Kreisverwaltung > Fachbereiche > Bildung und Kultur > Schulbuchausleihe