Medienworkshop für die 5. und 6. Klassen
Herr Schalz, Referent von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, kam mit den Schülerinnen und Schülern aus den 5. und 6. Klassen im Rahmen zweier jahrgangsübergreifender Medienworkshops ins Gespräch zu unterschiedlichen Themen, u.a. zum Bild- und Urheberrecht in den Medien. Grundsätzlich gelte: Bilder, Songs, Texte, Videos, Grafiken … sind immer (!) urheberrechtlich geschützt, auch die, die man im Internet (Google-Bildersuche, YouTube …) sieht. Wenn man das Werk von jemanden nutzen will, braucht man sein Einverständnis. Ohne Einverständnis ist jede Nutzung verboten. Als Faustregel gelte: Immer, wenn Werke anderer ohne Erlaubnis herunterladen und z.B. in Form eines Profilbildes öffentlich gemacht oder in einer Gruppe, z.B. in einer WhatsApp-Gruppe, gepostet werden, ist das ohne Einverständnis des Urhebers nicht erlaubt. Auch heimlich aufgenommene Film- und Bildaufnahmen und deren Veröffentlichung ohne Erlaubnis der abgebildeten Person sind absolut verboten. Die Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke kann gemäß § 106 Urhebergesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und kann gemäß §201a Strafgesetzbuch bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unerlaubte Bildaufnahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Auch zu anderen Themenfeldern konnte Herr Schalz mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch kommen: über Online-Gaming und und hier drohende Kostenfallen (Achtung: Lootboxen), über Cybergrooming und Phishing-Mails und über die Datensammelkraken Google, Amazon & Co. Auch Bezahldienste wie PayPal, Streaming-Plattformen wie Netflix, Musik-Dienste wie Spotify, Smart-Watches und Fitness-Apps, Sprachassistenten wie Alexa und Siri sammelten fleißig die Daten von Menschen, um Persönlichkeitsprofile zu erstellen, die für personalisierte Werbung genutzt oder an Firmen verkauft würden.
Deshalb gelte noch eine zweite Faustregel: Alles, was im Internet kostenlos sei, bezahle man mit seinen für Google, Amazon, Facebook und Co. interessanten persönlichen Daten. Ein Wechsel zu einem zwar nicht kostenlosen, aber verlässlichen Messenger wie etwa Threema, der eine hohe Datensicherheit garantiere, oder wie Signal – beide gute Alternativen zum Messenger WhatsApp, der wie Instagram zur Datenkrake Facebook gehöre – wäre, so Herr Schalz, eine Überlegung wert.
Aus aktuellem Anlass verwies Herr Schalz im Zusammenhang mit dem Thema „Kinderpornografie“ in für jüngere Schüler*innen verständlicher Sprache hin auf problematische über WhatsApp zugängliche Sticker und erläuterte das hier lauernde Gefahrenpotential.
Am Ende der Workshops konnte sich der Referent mit den Schülerinnen und Schülern auch noch über die Krankheit „FOMO“ (fear of missing out) austauschen: Diese Angst, z.B. Nachrichten im Handy zu verpassen, führe zu einem zeitfressenden Medienkomsum, einem ständigen Aufshandyschauen, was andere Tätigkeiten (Kontakte mit realen Freunden, …) in den Hintergrund rücke. FOMO führe als erste anerkannte Social-Media-Krankheit im Extremfall zu gravierenden psychischen Erkrankungen.
Weniger Medienkonsum und mehr handyfreie Zeiten: Das sei, so Herr Schalz, wirklich die beste Idee!
Text und Foto: SCU