Im Zentrum eines sehr schülernah und verständlich durchgeführten Projekts von Frau Weber, Referentin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, standen folgende Themen:
- das Urheberrecht von Bildern: Der, der das Bild gemacht hat, ist der Urheber des Bildes und hat somit die Verfügungsgewalt darüber.
- das “Recht am eigenen Bild”: Die Person, die auf dem Bild zu sehen ist, hat allein das Recht, über ihr Bild zu verfügen. Eine Veröffentlichung dieses Bildes ist nur mit Genehmigung / Zustimmung der abgebildeten Person zulässig.
- Bilder im öffentlichen Raum ( z.B. bei Konzerten ): Durch das Bezahlen einer Eintrittskarte wird meist im Kleingedruckten die Genehmigung erteilt, dass Bilder der eigenen Person, die im Rahmen einer Fernsehaufnahme ( …) gemacht wurden, veröffentlicht werden können.
Zudem wurde verständlich, welche Macht Mark Zuckerberg als Besitzer von “facebook” hat, denn auch “Whatsapp” (ab 16 Jahre zur Nutzung freigegeben) und “Instagram” gehören zu seinem Konzern, der jährlich Billionen von persönlichen Daten sammelt, um damit Geld zu machen in Form personalisierter Werbung oder dem Verkauf von persönlichen Bildern zu Marketingzwecken. Die Verfügungsgewalt darüber hätten die Nutzer, so Frau Weber, an Mark Zuckerbergs Datenimperium in dem Moment abgegeben, in dem sie die Dienste in Anspruch nähmen.
Im Rahmen eines kleinen Spiels konnten die Schüler zudem sowohl ihr Nutzerverhalten bei Whatsapp kritisch reflektieren, als auch erkennen, dass Musiktitel zu kopieren – z.B. bei Youtube – und zu versenden über Whatsapp, etwa in die Klassengruppe, illegal sei und der “Erstkopierer” mit empfindlichen Strafgebühren zu rechnen habe. Frau Weber vielen Dank für die gelungene Projektdurchführung!