Häufige Fragen

Anmeldung an unserer Schule

Spielt der Wohnort für die Aufnahme an unserer Schule eine Rolle?
Nein. Für Gymnasien gibt es keine Einzugsgebiete (wie es sie für die Grundschulen gibt). D.h. wenn sich Eltern und Kind für unsere Schule entschieden haben, können sie sich auf jeden Fall bei uns anmelden, gleichgültig, wo die Familie wohnt.

Kann mein Kind bei der Anmeldung angeben, dass eine Freundin oder ein Freund mit in die gleiche Klasse aufgenommen wird?
Ein entsprechender Wunsch kann bei der Anmeldung angegeben werden und wird von uns, soweit es uns möglich ist, auch berücksichtigt.

Beurlaubung

Wie und wo kann beurlaubt werden?
Bis drei Tage schriftlich über den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin; direkt vor und nach den Ferien über die Schulleitung/das MSS-Büro. Bitte den Antrag mindestens eine Woche vorher beim Klassenlehrerteam oder bei der Schulleitung einreichen!
Folgende Anträge stehen zum Download bereit:
Antrag auf Beurlaubung für den Regelunterricht
Antrag auf Beurlaubung vom GTS-Nachmittagsbetrieb

Bibliothek

Wann ist die Schulbibliothek für Schüler/Innen der Klassenstufen 5-9 geöffnet?
Immer in den Pausen, in denen FSJler Aufsicht führen. Diese Info ist dem Aushang an der Bibliothekstür zu entnehmen.

Wann kann ich als Bibliothekshilfe ab der MSS 11 in den Bibliotheksdienst einsteigen?
Jederzeit! Infos zur Einführung in die Bibliotheksarbeit erhaltet ihr vom Lehrerbibliotheksteam Frau Brandt-Schneider, Frau Kratzer, Herr Lang, Herr Lotzkes, Herr Dr. Poncelet und Frau Dr. Schüssler-Schwab.

Wann ist die Bibliothek geöffnet?
Diese Info ist dem Aushang an der Bibliothekstür zu entnehmen; auch ein grünes Schild mit dem Hinweise „Bibliothek offen“ verweist, sichtbar vom Atrium aus, darauf, dass die Bibliothek offen ist.

Was habe ich als Bibliothekshilfe von der Bibliotheksarbeit?
Einen eigenen, ruhigen Arbeitsplatz an der Verbuchungstheke, immer eine Bemerkung auf dem Halbjahreszeugnis, falls im Halbjahr Bibliotheksarbeit erfolgt ist, und zusätzlich auf dem Abiturzeugnis, falls drei Schulhalbjahre lang – nachweisbar auf dem Bibliothekshilfenausweis – Bibliotheksarbeit gemacht wurde.

Was mache ich, wenn ich noch keinen Bibliotheksleseausweis habe, mit dem ich Bücher aus der Bibliothek ausleihen kann?
An das Bibliothekslehrerteam wenden.

Sind die Bibliotheksleseausweise kostenlos?
Ja. Schüler/Innen ab 18 Jahren dürfen mit dem kostenlosen Leseausweis aber nur bei uns ausleihen, nicht mehr in der Stadtbücherei Wittlich. Hier muss man ab 18 Jahren eine Jahresgebühr fürs Ausleihen bezahlen.

Kann man mit dem Bibliotheksleseausweis auch in der Stadtbücherei Wittlich kostenlos Medien ausleihen, wenn man noch keine 18 Jahre ist?
Ja.

Gibt es Mahngebühren, wenn ich vergesse, ein Buch rechtzeitig abzugeben?
Ja! Bei der 1. Mahnung: 1 Euro; bei der 2. Mahnung: 3 Euro. Dann ist hoffentlich das fehlende Buch/ die fehlende DVD zurückgeben worden.

Kann ich ein Buch auch zurückgeben, wenn die Bibliothek geschlossen ist?
Ja, am Eingang der Bibliothekstür gibt es die Möglichkeit, die Medien einzuwerfen: in die kleine Klappe die DVDs, in die größere die Bücher.

Kann man mich in der Bibliothek leise unterhalten, um gemeinsam Schularbeiten zu erledigen?
Ja, solange es niemanden stört. Die Bibliothek ist also ein idealer Raum, um auch Hausaufgaben im Team zu erledigen.

Elternabende

Wann finden Elternabende statt?
Diese Info erfolgt durch einen Elternbrief, auch über die Schulhomepage. Die Elternabende richten sich an Eltern mit Kindern aus bestimmten Jahrgangsstufen; jederzeit können sich natürlich auch Eltern mit Kindern aus anderen Jahrgangsstufen eingeladen fühlen.

Entschuldigungsverfahren in der MSS

Wie genau werden versäumte Unterrichtsstunden in der MSS entschuldigt?
Detaillierte Informationen zum Entschuldigungsverfahren in der MSS am Cusanus-Gymnasium Wittlich können dem entsprechenden Informationsblatt entnommen werden. Für die Entschuldigung versäumter Unterrichtsstunden wird ein Entschuldigungsformular benötigt. Für längerfristiges Fehlen gibt es ein gesondertes Formular.

Ferien

Wann findet in der 4. Stunde vor den Ferien eine Klassenleiterstunde statt?
Immer, wenn es Zeugnisse gibt und bei Bedarf vor den Weihnachtsferien.

Wann endet die Schule an einem Schultag vor den Ferien?
Seit dem 1.8.2018 gilt folgende Regelung: Am letzten Unterrichtstag vor Beginn der Sommerferien und am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse endet der Unterricht nach der 4. Unterrichtsstunde, also um 11.10 Uhr. An allen anderen Schultagen vor den Ferien endet der Unterricht nach Plan.

Förderverein

An wen kann man sich wenden, wenn man Mitglied des Fördervereins werden will?
Einfach hier auf der Homepage unter http://www.cg-wittlich.eu/unsere-schule/forderverein/ das Aufnahmeformular ausdrucken, ausfüllen und beim Sekretariat abgeben.

Fundsachen

Verlorengegangene Gegenstände wie z.B. Kleidungsstücke oder Schreibmaterialien werden zentral in der Fundsachenablage vor dem Büro von unserem Hausmeister Herrn Schiffmann aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Nach Rücksprache mit Herrn Schiffmann oder Frau Hilger (Sekretariat) ist auch das Nachsehen im Klassenraum möglich.

Handynutzung

Wie ist die Handynutzung an unserer Schule geregelt?
Die Nutzung digitaler Endgeräte (einschließlich Zubehör) am CGW ist im Sommer 2023 neu geregelt worden. Informationen hierzu finden sich unter Punkt 4 unserer neuen Hausordnung.
Infos zur WhatsApp-Nutzung, u.a. auch Infos zum Mindestalter, sind hier nachlesbar: http://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/welches-mindestalter-gilt-fuer-whatsapp/, Infos zur Facebook-Nutzung können auf der empfehlenswerten Seite http://www.klicksafe.de/facebook/ eingeholt werden.

Nutzung von Whatsapp
Die Nutzung von Whatsapp ist erst ab 16 Jahren erlaubt, aber Eltern dürfen gemäß der AGBs des Anbieters die Nutzung erlauben. Falls Eltern dies tun, sind sie gemäß eines Urteils des Amtsgerichts Bad Hersfeld vom 15.05.2017 zur Aufsicht verpflichtet!
Das bedeutet:

  • regelmäßige Kontrolle der Whatsapp-Nachrichten der eigenen Kinder, um frühzeitig zu sehen, ob Gesetzesverstöße in Whatsapp-Nachrichten vorliegen,
  • kein Verbleib des Handys des eigenen Kindes über Nacht im Kinderschlafzimmer,
  • Einholen der schriftlichen Erlaubnis zur Datenweitergabe von allen auf dem Handys des eigenen Kinds gespeicherten Kontakten
  • Aufklären der eigenen Kinder über die richtige Nutzung von Whatsapp
  • Verpflichtung der Eltern zur eigenen Weiterbildung in Sachen Whatsapp- und Mediennutzung

Homepage

An wen kann ich mich wenden, um einen Beitrag auf der Homepage zu veröffentlichen?
Beiträge oder Veranstaltungshinweise für die Schulhomepage können direkt per e-mail an Frau Dr. Schüssler-Schwab (schuessler-schwab@cg-wittlich.eu), Herrn Sonnenberg (sonnenberg@cg-wittlich.eu) oder Herrn Roth (roth@cg-wittlich.eu) geschickt werden.

Welches Format sollen Beiträge für die Schulhomepage haben?
Die Beiträge sollten möglichst als nicht formatierter Text und als Bilddateien eingereicht werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Bildqualität hoch genug ist und mindestes ein Bild ein Querformat mit dem Seitenverhältnis 4:3 aufweist. Wir bitten darum, keine fertig gelayouteten Dateien einzureichen, es sei denn, diese sollen unverändert als Download zur Verfügung gestellt werden.

Krankmeldungen

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 werden von ihren Eltern vor Schulbeginn im Schulsekretariat (06571/956140) krank gemeldet zusammen mit der Angabe des Zeitraums, falls möglich, wie lange die Schülerin/der Schüler voraussichtlich krank ist. Falls nicht absehbar ist, wie lange die Krankheit dauert, muss jeden Tag im Sekretariat krank gemeldet werden. Eine Vorlage zur schriftlichen Entschuldigung kann hier heruntergeladen werden.
Regelungen zum Entschuldigungsverfahren in der MSS finden sich hier unter der gleichnamigen Überschrift.

Leseförderung

Was ist Tandemlesen in der Orientierungsstufe?
Zur Verbesserung der Lesegeschwindigkeit wird regelmäßig in der Woche nach einem festgelegten Regelablauf in einem Leseschülerteam die Leseflüssigkeit geübt. Diese Übung kann auch zuhause durchgeführt werden.

Was ist ein Lesetest?
Ende der 5. und 6. Schuljahre werden die Fortschritte im Bereich der Lesegeschwindigkeit anhand eines Lesetests ermittelt. Die bisherige Erfahrungen zeigen, dass innerhalb der zwei Orientierungsstufenjahre ein sichtbarer Fortschritt in der Lesegeschwindigkeit erfolgt.

Mensa

Bis wann kann man in der Mensa Essen bestellen oder abbestellen?
Auf der Homepage über Essen bestellen bis 8:30 Uhr.

Schließfächer

Woher bekomme ich ein Schließfach?
GTS-Kinder erhalten an unserer Schule ein kostenloses Schließfach; weitere Infos für GTS-Schüler/Innen bei Frau Hilger. Unter www.astradirect.de können Schüler/Innen, die nicht in der GTS sind, ein Schließfach beantragen.

Schulbücher

Welche Schulbücher brauche ich?
Die aktuelle Schulbuchliste befindet sich unter dem Menüpunkt „Service“ > „Downloads und Links“ und kann dort heruntergeladen werden. Darüber hinaus informieren die jeweiligen Fachlehrer über Materialien, die eventuell im Laufe des Schuljahres zusätzlich angeschafft werden müssen, z.B. Lektüren für den Sprachunterricht.

Termine

Wie kann ich mich über Termine informieren?
Als Kalender für die Anzeige von Terminen auf der Homepage verwendet das Cusanus-Gymnasium Wittlich den Google Kalender: http://www.cg-wittlich.eu/termine Aktuelle Veranstaltungen werden zudem auf der Startseite am rechten Rand angezeigt.

Wie kann ich die Termine in meinen eigenen Kalender importieren?
Der Terminkalender kann entweder direkt über den Google Kalender abonniert werden oder unter folgendem Link im ics-Format:
https://calendar.google.com/calendar/ical/b39rjgftllj4mk5agus0p08qdo%40group.calendar.google.com/public/basic.ics

Wetter – Schulbesuch bei kritischen Wetterlagen

Wie finde ich heraus, ob bei schwierigen Wetterverhältnissen wie Schnee, Eisregen oder Sturm der Unterricht stattfindet?
Der Unterricht findet grundsätzlich bei allen kritischen Wetterlagen statt.
Die Eltern der Fahrschüler und Fahrschülerinnen entscheiden in folgenden Fällen, ob ihr Kind die Schule besucht:
• Der Bus fällt aus.
• Die Wartezeit beträgt mehr als eine halbe Stunde.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Schule zu besuchen.
Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern die Schule telefonisch informieren, wenn das Kind die Schule nicht besucht. Es genügt eine schriftliche Entschuldigung am folgenden Tag.
Wenn die Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen können, haben sie dadurch keine Nachteile.