Cybermobbing – zunehmend an Anzahl und Auswirkung
Laut der JIM-Studie würde jeder Dritte unter den in einer Umfrage von 2016 befragten 12- und 19-jährigen angeben, im Bekanntenkreis jemanden zu kennen, der Opfer von Cybermobbing sei.
Cybermobbing sei, so Daniel Zils, der Referent zum Thema “Cybermobbing”, in den grundlegenden Strukturen mit Mobbing im Alltag vergleichbar, finde jedoch im Internet statt, in sozialen Netzwerken, auf Beratungsportalen u.a. Wie beim face-to-face-Mobbing werde in diesen Plattformen beleidigt, bedroht und bloßgestellt. Die vermeintliche Anonymität des Netzes verstärke die verbalen Attacken, wobei Angriffe von Kindern und Jugendlichen oft ihren Ursprung und auch ihre Fortsetzung im realen Leben hätten. Strafverfolgungsbehörden seien, falls Mobbing zur Anzeige komme, beim Aufspüren der Täter und Täterinnen, weil Täter immer Spuren im Netz hinterließen, denn “niemand sei anonym im Netz”, sehr erfolgreich, wobei Betroffene allerdings oft von einer Anzeige absähen, sodass die Dunkelziffer insgesamt hoch sei.
Die schnelle Verbreitungsmöglichkeit der Bloßstellungs- und Beleidigungsaktionen im Internet, die kaum zu kontrollierende mitlesende Öffentlichkeit, die kaum wieder zu löschenden Inhalte, die massiven Rund-um-die Uhr-Attacken unterschieden Cybermobbing allerdings vom Mobbing im realen Alltag und verschärften die Auswirkungen auf die Betroffenen gravierend.
Gerade das naive Einstellen von Fotos und das freigiebige Äußern von privaten Vorlieben und Meinungen auf WhatsApp und Instagram etwa mache Menschen angreifbar und biete Mobbern, oft ehemalige oder vermeintliche Freunde, Material, um ihre Opfer damit anzugreifen. Gerade hier sei, so der Referent, ein verantwortlicher Umgang mit den eigenen Daten einzufordern und Kinder bei der Schulung ihrer Medienkompetenz darin zu sensibilisieren, verantwortlich mit ihren Daten umzugehen, z.B. darin, ihre Daten nur für bestimmte Freundesgruppen bei WhatsApp freizugeben, was das Lesen und die Zurkenntnisnahme der Nutzungsbedingungen durch die Eltern voraussetze.
[Die Nutzung von WhatsApp ist für Jugendliche erst ab dem 16. Lebensalter erlaubt, d.h. Eltern tragen gesetzlich voll und ganz die Verantwortung für unzulässiges Verhalten ihrer Kinder im Netz verstärkt dann, falls ihre Kinder diese Altersgrenze unterschreiten!]
Wie sieht nun die Gesetzeslage aus angesichts der Häufigkeit von Cybermobbing im Internet?
Strafmündig seien Jugendliche ab dem 14. Lebensalter.
In Deutschland gäbe es für Cybermobbing keinen eigenen Straftatbestand, aber andere Straftatbestände würden bei einer Anzeige von (Cyber-) Mobbing bei der Polizei greifen:
u.a.
§ 185 und 186 Strafgesetzbuch (StGB): Beleidigung und üble Nachrede
§ 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 240 und § 241 StGB: Nötigung und Bedrohung
§ 22 KUG/KunstUrhG: Recht am eigenen Bild
Was müssten Eltern und Betroffene auf jeden Fall tun?
- Einschalten der Strafverfolgungsbehörden (!)
- Beweise per Screenshot (mit dem Handy u.a.) sammeln und langfristig speichern
- Melden der Mobbing-Attacken bei Facebook, WhatsApp, Instagram, Snapchat und Inhalt blockieren lassen, zudem bei den Seitenbetreibern das Löschen der beleidigenden
Daten einfordern - im schulischen Kontext: Kontakt zum Medienbeauftragten [bei uns an der Schule Herr Weil] aufnehmen und die Schulleitung einschalten, um schulische Maßnahmen
einzuleiten
Wichtige und nützliche Informationen finden Jugendliche bei “Youngdata” unter https://www.youngdata.de/cybermobbing/was-ist-das/
Herrn Zils herzlichen Dank für den gelungenen Elternabend.
Empfehlenswert zum Lesen ist auch der Beitrag zum Thema “Über Mobbing sprechen – die Macht der Täter brechen – Elternabend zum Thema “Mobbing”