Cybermobbing – zunehmend an Anzahl und Auswirkung

Laut der JIM-Studie würde jeder Dritte unter den in einer Umfrage von 2016 befragten 12- und 19-jährigen angeben, im Bekanntenkreis jemanden zu kennen, der Opfer von Cybermobbing sei.
Cybermobbing sei, so Daniel Zils, der Referent zum Thema “Cybermobbing”, in den grundlegenden Strukturen mit Mobbing im Alltag vergleichbar, finde jedoch im Internet statt, in sozialen Netzwerken, auf Beratungsportalen u.a. Wie beim face-to-face-Mobbing werde in diesen Plattformen beleidigt, bedroht und bloßgestellt. Die vermeintliche Anonymität des Netzes verstärke die verbalen Attacken, wobei Angriffe von Kindern und Jugendlichen oft ihren Ursprung und auch ihre Fortsetzung im realen Leben hätten. Strafverfolgungsbehörden seien, falls Mobbing zur Anzeige komme, beim Aufspüren der Täter und Täterinnen, weil Täter immer Spuren im Netz hinterließen, denn “niemand sei anonym im Netz”, sehr erfolgreich, wobei Betroffene allerdings oft von einer Anzeige absähen, sodass die Dunkelziffer insgesamt hoch sei.
Die schnelle Verbreitungsmöglichkeit der Bloßstellungs- und Beleidigungsaktionen im Internet, die kaum zu kontrollierende mitlesende Öffentlichkeit, die kaum wieder zu löschenden Inhalte, die massiven Rund-um-die Uhr-Attacken unterschieden Cybermobbing allerdings vom Mobbing im realen Alltag und verschärften die Auswirkungen auf die Betroffenen gravierend.
Gerade das naive Einstellen von Fotos und das freigiebige Äußern von privaten Vorlieben und Meinungen auf WhatsApp und Instagram etwa mache Menschen angreifbar und biete Mobbern, oft ehemalige oder vermeintliche Freunde, Material, um ihre Opfer damit anzugreifen. Gerade hier sei, so der Referent, ein verantwortlicher Umgang mit den eigenen Daten einzufordern und Kinder bei der Schulung ihrer Medienkompetenz darin zu sensibilisieren, verantwortlich mit ihren Daten umzugehen, z.B. darin, ihre Daten nur für bestimmte Freundesgruppen bei WhatsApp freizugeben, was das Lesen und die Zurkenntnisnahme der Nutzungsbedingungen durch die Eltern voraussetze.
[Die Nutzung von WhatsApp ist für Jugendliche erst ab dem 16. Lebensalter erlaubt, d.h. Eltern tragen gesetzlich voll und ganz die Verantwortung für unzulässiges Verhalten ihrer Kinder im Netz verstärkt dann, falls ihre Kinder diese Altersgrenze unterschreiten!]